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    Selbst ist der Mann ... und auch die Frau!

    Selbst ist der Mann ... und auch die Frau!

    Mehr als 3000 KMU´s in Wiener Neustadt

    Der Wirtschaftstandort Wiener Neustadt verfügt aktuell über 3.000 Klein- und Mittelbetriebe. Zirka 5.000 Menschen haben bis dato am Gewerbeamt Wiener Neustadt eine Gewerbeberechtigung zum selbständigen unternehmerischen Handeln erworben. Pro Jahr gehen im Schnitt weitere 500 Neuanmeldungen ein. Die Wirtschaftskammer Wiener Neustadt zählt rund 2.500 Mitglieder. Die Anzahl der Betriebe ist im Stadtgebiet seit dem Jahr 2002 um 34 Prozent, und zwar von 1.609 auf 2.150, gestiegen.

    Im Vorjahr 466 Neugründungen im Bezirk Wiener Neustadt!

    Niederösterreichweit gab es im Vorjahr rund 5.600 Unternehmens­neugründungen (österreichweit 28.908). Im Bezirk Wiener Neustadt wurden 466 neue Unternehmen gemeldet. Den mit Abstand größten Anteil der Neugründungen machen landesweit nicht eingetragene Einzelunternehmen aus, also Einzelunternehmer mit ­einem Jahresumsatz unter 400.000 Euro, denn bei Überschreitung dieser Grenze müssen sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen.

    Wer unternimmt was?

    Im ersten Halbjahr 2010 wurden in Niederösterreich die meisten Unternehmen in der Sparte „Gewerbe und Handwerk“ gegründet, gefolgt von den Sparten „Handel“ sowie „Information und Consulting“. Die Top Ten-Branche 2010 ist „Gewerbliche Dienstleister“, gefolgt von „Unternehmensberatung und Informationstechno­logie“.

    Die meisten Unternehmensgründungen wurden heuer in Niederösterreich von Menschen im Alter zwischen 30 und 40 Jahren vorgenommen, gefolgt von den 40- bis 50-Jährigen an zweiter und den 20- bis 30-Jährigen an dritter Stelle. Bei den Unternehmensgründungen sind die Männer österreichweit mit 61,7 Prozent im ersten Halbjahr 2010 eindeutig im Vormarsch vor den Frauen mit 38,3 Prozent. Die Tendenz ist bei beiden jedoch steigend.

    Selbständig versus arbeitslos

    Diese Zahlen sind beachtlich und sprechen­ eine eindeutige Sprache: Immer mehr Menschen suchen in der Selbständigkeit eine neue Herausforderung, aus welchen Gründen auch immer. Vor allem viele­ Männer­ und Frauen, die zwischen 40 und 50 Jahren arbeitslos werden, ziehen die Selbständigkeit der „Langzeitarbeits­losen“ vor und sind mitunter äußerst erfolgreich und selbstbewusst unterwegs.

    Das AMS Gründer­programm bietet hier eine tolle­ Unterstützung auf diesem Wege an. Im Jahr 2009 nahmen im Arbeitsmarkt­bezirk Wiener­ Neustadt 146 Personen, davon 50 Frauen, am AMS Gründer­programm teil. 2010 wurden bis zum Stichtag 13. 08. 115 Personen, davon 39 Frauen, verzeichnet. Mehr zum AMS Gründerprogramm lesen Sie auf: www.ams.at

    Gründerservice der Wirtschaftskammer

    Zahlreiche Menschen können sich aber auch im beruflichen Alltag nicht verwirklichen beziehungsweise fühlen sich zu wenig gefordert. Ein eigenes Unternehmen bringt wieder neue Spannung und neuen Ehrgeiz ins Leben. Was auch immer der Grund für eine Entscheidung zur beruflichen Selbständigkeit ist, die Möglich­keiten dazu sind vielfältig. Bevor man mit Behörden in Kontakt tritt, empfiehlt es sich, das Gründerservice der Wirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen. Experten informieren Sie in Gesprächen über Rechtsformen, Voraussetzungen für die Selbständigkeit, Versicherungen, Förderungen etc.

    Der erste Schritt: Firmenbucheintrag

    Bei OGs., KGs, AGs und GmbHs steht zunächst die Eintragung ins Firmenbuch an. Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Jahresumsatzes von 400.000 Euro eintragungspflichtig, können sich jedoch bei Unterschreiten freiwillig eintragen lassen. Das Firmen­buch liegt bei den jeweiligen Landesgerichten auf und ist ein öffentliches EDV-Verzeichnis aller Unternehmer, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben.

    Anmeldung Gewerbeberechtigung

    Der nächste Schritt ist der öffentliche Befähigungsnachweis, also Anmeldung der Gewerbeberechtigung, die auch die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer begründet. Welche Gewerbeberech­tigung benötigt wird, hängt von der geplanten beziehungsweise ausgeübten Tätigkeit ab. Da die richtige Zuordnung nicht immer eindeutig ist, empfiehlt sich auch hierfür eine abklärende Beratung in der Wirtschaftskammer. Für die meisten selbständigen Tätig­keiten ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich.

    Die „Neuen Selbständigen“

    Ausgenommen sind so genannte „Neue Selbständige“. Als solche werden Personen bezeichnet, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen und die für diese Tätigkeiten keine Gewerbeberechtigung benötigen, zum Beispiel Autoren, Gutachter, Vortragende, Psycho­therapeuten, Journalisten, Texter etc.). Neue Selbständige sind auch nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer. Die Merkmale der Neuen Selbstständigkeit decken sich im Wesentlichen mit jenen von Werkvertragsnehmern mit Gewerbeberechtigung. Diese sind: persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Auftrag­geber, keine Weisungsgebundenheit und unternehmerische Struktur. Der Werkvertrag zählt zu den Zielschuldverhältnissen, die mit der Erbringung des Werkes erfüllt sind. Das heißt: Die Fertig­stellung des vereinbarten Werkes oder der Eintritt des Erfolges bedeuten die automatische Beendigung des Schuldverhältnisses.

    Vorsicht bei der Sozialversicherung!

    Ob mit oder ohne Gewerbeberechtigung: Die nächste „Hürde“ ist die Sozialversicherung. Die selbständige Tätigkeit muss der Sozial­versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft binnen 4 Wochen nach Start der Selbständigkeit gemeldet werden, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz. Der Beitrag setzt sich aus Kranken- und Pensionsversicherung sowie Selbständigenvorsorge zusammen. Beitragsgrundlage sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben) laut dem jeweiligen Einkommensteuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken-, Pensions- und freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Aber Achtung: Für Gewerbetreibende, die sich erst­malig selbstständig machen, gelten im Gründungsjahr und den darauf folgenden zwei Kalenderjahren niedrigere Beitragsgrundlagen, die zu einem reduzierten Beitrag führen. Einzelunternehmer können sich mittels der Kleinunternehmerregelung von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Kleingewerbe­treibende können sich auf Antrag von der Pflichtversicherung befreien lassen, wenn sie weniger als 4.395,96 Euro Jahresgewinn und weniger als 30.000 Euro Jahresumsatz machen. Wenn Sie alles noch genauer wissen wollen: www.gruenderservice.at

    Gründerservice des RIZ

    Das RIZ, die Gründeragentur des Landes Niederösterreich, bietet­ ebenfalls flächendeckend in ganz Niederösterreich kostenlos eine professionelle und effiziente Starthilfe beim Sprung in die Selbstständigkeit. Mit einem bedarfsgerechten Servicepaket, das Beratung und Betreuung zur Verfügung stellt, unterstützt das RIZ Gründer und Jungunternehmer dort, wo der neue Betrieb ent­stehen soll – und das von der Idee bis zum dritten Jahr nach der Umsetzung beziehungsweise Firmengründung. Dazu gehören die Unterstützung bei der Businessplan-Erstellung, Infos zum Rechnungswesen, Tipps rund ums Marketing sowie Antworten auf Finan­zierungs-, Förderungs- und Standortfragen. Mehr Infos gibt es auf: www.riz.at

    Ideenwettbewerbe für Jungunternehmer

    Im Rahmen des RIZ Genius Ideenpreis werden jährlich die innova­tivsten Ideen prämiert und bei Bedarf bis zur Umsetzung begleitet.­ Heuer schreibt das RIZ den Wettbewerb bereits zum zehnten Mal aus. Gefordert sind Menschen, die an innovativen Problem­lösungen arbeiten oder zukunftsweisende Ideen haben. Dabei ist es egal, ob die Innovation in einem neuen Produkt, einer neuen Dienstleistung oder einem neuen Verfahren begründet ist – Ideen aus allen Bereichen sind willkommen. Darüber hinaus wird seit vier Jahren auch ein Sonderpreis vergeben, der Ideen zu besonders aktuellen Themen würdigt. Auch der heurige RIZ Genius mit dem Schwerpunktthema „E-Mobilität“ verspricht wieder eine Fülle an kreativen und innovativen Einreichungen. In der Kategorie RIZ Genius Jugendpreis können niederösterreichische Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren ihre kreativen Ideen in allen Formen – vom Konzept über Videos bis zu Prototypen – einreichen.

    Unternehmensbegleiter eco nova

    Wenn Sie dies alles geschafft haben, kann es mit Ihrem Unternehmen nur noch bergauf gehen, denn für Jung- und Neuunternehmer gibt es vielerlei Unterstützungen. In Wiener Neustadt und im Bezirk versteht sich die eco nova Wiener Neustadt GmbH als erste Anlaufstelle für Wirtschaftstreibende. Die eco nova agiert als Schnittstelle zwischen Behörden, Förder- und Finanzierungs­institutionen sowie Standortanbietern. Die Dienstleistungen der eco nova sind kostenlos: Sie begleitet die Wirtschaftstreibenden von der Standortentscheidung über die Ansiedlung bis hin zum Aufbau eines sozialen Netzwerks. Die eco nova stellt auch ein detail­liertes Standort- und Wirtschaftsprofil bereit und hilft bei der Aufbereitung und Auswahl von Standort- und Immobilienangeboten. Bei der Kontaktherstellung zu Förder- und Finanzierungsstellen, Behörden, Technologie-, Forschungs- und Entwicklungszentren und zu Standortanbietern bietet die eco nova ebenfalls Hilfestellung an. Weiters werden die Wirtschaftstreibenden bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung beziehungsweise auch bei der Wohnungssuche unterstützt. Als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Wiener Neustadt Holding GmbH agiert die eco nova als kompetente Agentur für Betriebsansiedlungen innerhalb des Stadtgebietes, verbunden mit Netzwerkbildung und Kontaktpflege­ zum Land Niederösterreich, dem Bund und der Europäischen ­Union (mehr auf www.eco-nova.at).

    AMS Förderung für Ein-Personen-Unternehmen

    Das AMS bietet für Ein-Personen-Unternehmen eine spezielle Förde­rung an: Bei der Einstellung des ersten Dienstnehmers er­halten Ein-Personen-Unternehmen einen pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin erhält ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts vom Arbeitsmarktservice als Beihilfe ausbezahlt. Es muss ein Arbeits­verhältnis begründet werden, das mindestens 50 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst. Die anerkennbare Obergrenze für die Beihilfe ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung. Die Beihilfe wird für die Dauer eines Jahres gewährt. Gefördert werden kann das vollversicherungs-pflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen, die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind, und von vorgemerkten Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung jeweils bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

    Was auch immer Sie tun – und wie und mit wem auch immer Sie es tun: Wir wünschen Ihnen eine zündende Geschäftsidee und viele erfolgreiche Jahre mit Ihrem neuen Unternehmen!

    Rubrik Business | Ausgabe 1009

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