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Raiffeisen-Depot-Check
Das Jahresservice in Sachen Veranlagung
Das neue Jahr ist immer eine willkommene Gelegenheit, gute Vorsätze zu fassen. Ihre Veranlagung sicher und krisenfest durch turbulente Zeiten zu bringen – so oder so ähnlich könnte der gute Vorsatz für Ihr Wertpapierdepot im Jahr 2012 lauten.
Wie geht es weiter mit Wirtschaft, Zinsen und Inflation? In welchen Märkten, mit welchen Produkten und Trends können Sie morgen Ihr Geld verdienen? Ist Ihr Vermögen für die Zukunft gewappnet? Viele Fragezeichen im derzeitigen Umfeld!
Gerade in einer von Unsicherheiten geprägten Zeit macht es Sinn einen Blick auf Ihr Depot zu werfen, um abzuklären, ob Sie mit Ihrer aktuellen Vermögensstruktur noch immer gut aufgestellt sind. Aber auch bei etwaigen Veränderungen der Lebenssituation ist es umso wichtiger, Ihre finanzielle Situation genauer unter die Lupe zu nehmen. In vielen Bereichen unseres Lebens sind wir daran gewöhnt, regelmäßige Überprüfungen zu machen. Beim Auto, der Heizung oder wenn es um die Gesundheit geht, ist ein jährlicher Kontrolltermin meist selbstverständlich.
Der Raiffeisen-Depot-Check funktioniert einfach und unkompliziert. Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrem Raiffeisenberater, der sich Zeit nimmt und Ihr Portfolio auf den Prüfstand stellt. So können Sie unangenehmen Überraschungen vorbeugen und Ihre Veranlagungen bei Bedarf so anpassen, dass Sie finanziell auch im neuen Jahr entspannt unterwegs sein können.
Wenn auch Sie Chancen für Ihr Geld nutzen möchten: Der Raiffeisen-Depot-Check ist die beste Gelegenheit!
Bei Interesse wenden Sie sich an Ihren Raiffeisen-Berater.
Dir. Mag. Reinhold Soleder
www.raiffeisen.at/wiener-neustadt
DIENSTLEISTUNGSSCHECK – legal und sicher!
Der Dienstleistungsscheck (DLS) soll haushaltstypische Tätigkeiten in Privathaushalten legalisieren und schafft die Möglichkeit zur günstigen Selbstversicherung in der Kranken- u. Pensionsversicherung (EUR 53,10/monatlich).
Es dürfen nur arbeitsberechtigte Personen (freier Arbeitsmarktzugang) beschäftigt werden.
Das Arbeitsverhältnis darf auf längstens einen Monat befristet abgeschlossen werden und EUR 515,42 pro Monat nicht übersteigen.
Einfache haushaltstypische Dienstleistungen sind z.B. einfache Gartenarbeiten, Reinigungsarbeiten von Wäsche, Geschirr, Beaufsichtigung von Klein- u. Schulkindern; NICHT ABER Alten-, Kranken-, Kinderbetreuung, Mischverwendung Privat/Unternehmen; Dreiecksverhältnis (Arbeitnehmer , beschäftigt bei einem Verein, wird für Privathaushalt tätig)
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeit mit dem DLS. Die Stundenlöhne müssen den festgesetzten Mindestlöhnen entsprechen.
Der Arbeitnehmer hat die in einem Kalendermonat erhaltenen DLS spätestens bis zum Ablauf des nächsten Kalendermonats bei der nach seinem Wohnort zuständigen Gebietskrankenkasse einzureichen und erhält von dieser das Entgelt ausbezahlt.
Der DLS ist in Trafiken, Postämtern oder online (www.dienstleistungsscheck-online.at) zum Preis von EUR 5,10 oder EUR 10,20 erhältlich (Unfallversicherung 1,4% und 0,6% Verwaltungsaufwand sind inkludiert).
B&B Tipp:
Mit der Zahlung mittels DLS ist der Arbeitnehmer unfallversichert! Die Selbstversicherung ermöglicht eine günstige Pensionsvorsorge. Nutzen Sie gezielt Ihre Möglichkeiten.
Mehr Informationen finden Sie unter www.bollenberger.com
Margit Bollenberger-Klemm
www.bollenberger.com
Kautionen bei Mietverträgen
In der Regel wird bei Abschluss eines Mietvertrages vom Vermieter eine Kaution verlangt. Sie soll dem Vermieter als Sicherstellung für etwaige, vom Mieter nachweislich angerichtete Beschädigungen oder Mietzinsrückstände bei Beendigung des Mietverhältnisses dienen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welcher Höhe eine solche Kaution überhaupt gefordert werden kann und wie der Vermieter mit der Kaution umzugehen hat.
Grundsätzlich existieren keine gesetzlichen Vorschriften über die zulässige Höhe einer Mieterkaution. Als generelle Richtlinie für eine Mieterkaution, die den üblichen Sicherheitsbedürfnissen des Vermieters gerecht wird, nennt die Rechtsprechung einen Betrag in der Höhe von bis zu sechs Bruttomonatsmieten. Dennoch steht es sowohl dem Mieter als auch Vermieter offen, eine niedrigere beziehungsweise höhere Sicherungskaution zu fordern.
Eine zu hoch angesetzte Kaution verstößt gegen das im Mietrechtsgesetz normierte Ablöseverbot, wenn kein angemessenes Verhältnis zwischen dem Sicherstellungsinteresse des Vermieters und der Höhe der geleisteten Kaution des Mieters vorliegt. Die Verhältnismäßigkeit ist von Fall zu Fall gesondert zu prüfen. Im Falle einer Unverhältnismäßigkeit steht dem Mieter ein Rückforderungsanspruch zu.
Die Kaution wird üblicherweise in Form eines Sparbuches oder als Geldbetrag erlegt. Wenn die Kaution dem Vermieter nicht als Sparbuch, sondern als Geldbetrag übergeben wird, hat sie der Vermieter auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen. Der Mieter hat somit einen Anspruch auf Verzinsung der Kaution.
Nach Ende des Mietvertrags hat der Vermieter dem Mieter die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.
Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne!
Mag. Erich Allinger
www.alr.at



