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Raffeisen-Global-Fundamental-Rent
Investieren in Länder mit gesunden Staatsfinanzen
Die globalen Anleihemärkte befinden sich zurzeit in einem grundlegenden Wandel. Galten Staatsanleihen entwickelter Länder bislang als tendenziell sicher und jene aus den Emerging Markets als eher riskant, so hat die anhaltende Schuldendiskussion in den sogenannten PIIGS-Staaten diesem linearen Denken vorerst wohl ein Ende gesetzt. Einige Schwellenländer sind momentan finanziell sogar besser aufgestellt als die meisten etablierten Industrienationen. Anleger sind damit praktisch gezwungen, die langfristige fundamentale Situation der einzelnen Länder verstärkt zu berücksichtigen.
Der im November vergangenen Jahres aufgelegte Raffeisen-Global-Fundamental-Rent trägt genau dieser Entwicklung Rechnung. Der Fonds investiert weltweit in Anleihen fundamental sehr solider Staaten; ein besonderer Fokus liegt auf jenen Ländern, deren finanzielle Situation sich in den vergangenen zwölf Monaten stark verbessert hat. Für diesen Fonds wurde ein gänzlich neuer Investmentansatz entwickelt, der darauf abzielt, ein optimales Verhältnis von Ertrag und Risiko herzustellen und Anlegern die Chance zu bieten, von der erfolgreichen Sanierung der Staatsfinanzen eines Landes zu profitieren.
Das Scoringmodell im Detail - Der Raiffeisen-Global-Fundamental-Rent investiert nach einem eigens entwickelten Bewertungsmodell (Scoring) in Staatsanleihen aus Industrienationen (die 34 Mitgliedsstaaten der OECD) und Emerging Marktes, jeweils in lokaler Währung und ohne Ratingbeschränkungen. Das Investmentuniversum des Fonds umfasst derzeit insgesamt 36 Länder. Dabei wird für jeden Emittenten aus dem Investmentuniversum einmal jährlich auf Basis der Daten des vorangegangenen Kalenderjahres ein Score errechnet, für den jeweils acht vordefinierte Indikatoren, die über die Gesundheit der Staatsfinanzen Auskunft geben, relevant sind. Es sind dies u.a. das BIP-Wachstum, die öffentliche Verschuldung oder die Währungsreserven der Zentralbank. Reduziert sich etwa die öffentliche Verschuldung, so wirkt sich das positiv auf das Scoring aus und umgekehrt.
Eingang in das Portfolio finden dabei die acht Länder mit dem jeweils höchsten Score (zu gleichen Teilen, insgesamt 75 % des Fondsvermögens; wobei der Anteil an Emerging Markets 50 % nicht übersteigen darf), sowie die acht Emittenten, die sich gegenüber dem Jahr davor am gravierendsten verbessern konnten (zu insgesamt 25 % gewichtet, ohne EM-Beschränkung).
Disclaimer - Der veröffentlichte Prospekt des Raiffeisen-Global-Fundamental-Rent (R) in seiner aktuellen Fassung inklusive sämtlicher Änderungen seit Erstverlautbarung steht dem Interessenten unter www.rcm.at zur Verfügung. Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und überprüft, die verwendeten Quellen sind als zuverlässig einzustufen. Es gilt der Informationsstand zum Aktualisierungszeitpunkt. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden.
Dir. Mag. Reinhold Soleder
www.raiffeisen.at/wiener-neustadt
Steuersplitter - Vorschau auf 2012
Kursgewinnsteuer
Von der Kursgewinnsteuer sind sämtliche Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikate, etc.) und verbriefte Derivate betroffen. Ab dem 01.01.2011 (für Aktien und Fonds inkl. Immobilienfonds) bzw. ab dem 01.04.2012 (für Anleihen, Zertifikate, Zinscaps, verbriefte Derivate) müssen die Banken die nötigen Daten für die Berechnung der Kursgewinnsteuer speichern und ab 01.04.2012 die Abgaben für alle ab dem 01.01.2011 (Aktien und Fonds inkl. Immobilienfonds) bzw. ab dem 01.04.2012 (Anleihen, Zertifikate, Zinscaps, verbriefte Derivate) angeschafften Wertpapiere abführen.
Der Steuersatz für die Besteuerung der realisierten Kursgewinne beträgt 25 %.
Derzeit in Diskussion
Änderung in der Sozialversicherung
Die Abschaffung der Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung für alle Erwerbstätigen wird überlegt. Derzeit ist die Bemessungsgrundlage mit EUR 58.800,00 pro Jahr gedeckelt. Alternativ dazu wird auch die Einführung eines „integrierten Tarifes“ – Zusammenführen von Lohn- bzw. Einkommen-steuer und SV-Beiträgen – zu einem einheitlichen Abgabensatz diskutiert.
Auch die Einführung einer „Reichensteuer”, die vermutlich Vermögenswerte besteuern soll, ist nicht ausgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, welche Gesetze uns 2012 beschert werden. Wir halten Sie jedenfalls am Laufenden.
B&B Veranstaltungstipp:
Business Tea-Time am 19. Oktober 2011, von 16:00 - 18:00 im Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe, zum Thema „5 vor 12 Steuertipps zum Jahresende“.
Mehr Informationen finden Sie unter www.bollenberger.com
Margit Bollenberger-Klemm
www.bollenberger.com
Energieausweis-Vorlage-Gesetz
Bei immobilienrechtlichen Vertragsabwicklungen sind seit Beginn des Jahres 2009 auch Energieausweise zu berücksichtigen. Mit 1.1.2009 trat das Energieausweis-Vorlage-Gesetz („EAVG“) in Kraft, welches den Gebäudeeigentümer vor dem Verkauf oder der In-Bestandgabe seiner Objekte verpflichtet, dem jeweiligen Vertragspartner einen Energieausweis vorzulegen.
Eine derartige Vorlage ist verpflichtend und kann dies auch nicht vertraglich gegenteilig geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.
Die Vorlagepflicht gilt jedoch nur für „Neuverträge“. Eine Verpflichtung zur nachträglichen Vorlage eines Energieausweises bei bestehenden Verträgen gibt es nicht.
Für Gebäude mit mehreren Nutzungsobjekten (zB Einkaufszentrum, Mehrparteienwohnhaus, etc.) reicht es aus, einen Energieausweis für die gesamte Immobilie erstellen zu lassen („Gesamtausweis“), der dann wiederholt bei Verkauf oder Vermietung einzelner Nutzungsobjekte vorgewiesen werden kann. Ein einmal erstellter Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Die Erstellung eines eigenen Ausweises für jede einzelne Nutzungseinheit ist nicht erforderlich. Die Erstellung eines solchen „Einzelausweises“ kann aus wirtschaftlicher Sicht jedoch Sinn machen, wenn in absehbarer Zeit nur eine konkrete Nutzungseinheit in Bestand gegeben oder verkauft werden soll und die Erstellung eines Einzelausweises deutlich günstiger ist, als die Erstellung eines Gesamtausweises.
Für den Fall der Nichtvorlage sieht das EAVG keine unmittelbaren Strafen (zB Verwaltungsstrafe) vor. Wird kein Energieausweis vorgelegt, gilt jedoch kraft gesetzlicher Anordnung eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Der Verkäufer bzw. Bestandgeber hat in diesem Fall – unabhängig von der tatsächlichen Beschaffenheit des Gebäudes – für eine durchschnittliche Energieeffizienz einzustehen. Sollte sich in der Folge herausstellen, dass das betroffene Objekt schlechtere als die angenommenen durchschnittlichen Werte aufweist, wären korrespondierende Gewährleistungsansprüche des Käufers bzw. Bestandnehmers denkbar.
Wird ein Energieausweis vorgelegt, haftet der Verkäufer bzw. Bestandgeber grundsätzlich für die im Energieausweis festgestellten energietechnischen Eigenschaften der Immobilie.
Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne!
Mag. Erich Allinger
www.alr.at
Aktien, Zinsen, Gold & Euro – Geldanlage in herausfordernden Zeiten
Momentan herrscht ein ständiges Auf und Ab an den Märkten. Kaum verspürt man eine kleine Erholung an der Börse, erreicht uns schon wieder die nächste Hiobsbotschaft. Die darauffolgende Unsicherheit sorgt wieder für Kursverluste. Es scheint fast egal zu sein worin das aktuelle Investment besteht, es ist mit einer großen Volatilität zu rechnen. Aber welches ist das derzeit beste Investment? Wie geht es mit dem Euro weiter? Wird die Staatsverschuldung der USA und Länder der EU weiterhin die Märkte in ihren Bann ziehen? Wie verhält sich ein besorgter Anleger in solchen Krisensituationen richtig?
Bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen wollen wir Ihnen helfen. Wir werden dazu den Geschäftsführer und erfolgreichen Fondsmanager der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. nach Wiener Neustadt einladen. Am 20. Oktober 2011 kommt Alois Wögerbauer in die „FH im Zentrum“ und wir freuen uns unsere Kunden und auch andere Interessenten hierzu einladen zu dürfen. Unser Businesstipp im Oktober: Besuchen Sie diese Veranstaltung!
Da der Veranstaltungsort nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern zulässt, bitten wir Sie, sich rasch bei uns anzumelden. Für Speis und Trank wird ebenfalls gesorgt sein. „Der Reisinger“ wird Sie mit herrlichem Fingerfood verwöhnen und begleitend wird es eine
Weinverkostung mit ausgesuchten Weinen von „Wein&Co.“ geben.
Wir freuen uns jetzt schon diesen Abend mit Ihnen verbringen zu dürfen!
Alois Wögerbauer: Aktien, Zinsen, Gold & Euro – Geldanlage in herausfordernden Zeiten
Termin: 20. Oktober 2011
Beginn: 19 Uhr (Empfang)
Ort: FH im Zentrum, Ferdinand-Porsche-Ring 3
Voranmeldung unter 0463/5858-0
oder bks@bks.at
Dietmar Pirolt
BKS Bank AG
Filiale Wiener Neustadt, Grazer Straße 104
Tel.: 02622/64400 – 10 | Fax: 02622/64400 – 20
e-mail: bks@bks.at
www.bks.at



