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    Traumberuf Immobilienmakler/In

    Karrierechancen für Wiedereinsteiger und Unternehmertypen!

    Am 7. September 2010 lädt unser Immobilienservice­center RE/MAX Exclusive Wiener Neustadt um 19.00 Uhr zu einem Karriere-Informationsabend in unsere­ Büroräumlichkeiten ein. RE/MAX Exclusive ist der lokale Partner im Bezirk Wiener Neustadt des natio­nalen-internationalen Maklernetzwerkes. Wir expandieren aufgrund der boomenden Branche und des überdurchschnittlichen Wachstums und nicht zuletzt aufgrund der hervorragenden Beratungs­leistungen. Das RE/MAX-Konzept bietet die einzigartige Möglichkeit, selbständig zu sein, ohne alleine gelassen zu werden. Obwohl jeder Makler in einem Büro eigenständig arbeitet, ist er dennoch in ein inter­nationales und paneuropäisches Netzwerk eingebunden, das derzeit in 80 Ländern vertreten ist, über 6.300 Büros und fast 92.000 Makler umfasst.

    RE/MAX MaklerIn – was bedeutet das?
    Die RE/MAX Ausbildung bietet Ihnen einen professionellen und problemlosen Einstieg ins Immobilien­maklergeschäft. Aufgrund jahrelanger Erfahrung und dem Erkennen von erfolgreichen Strategien im Alltag des Immobilienmaklers haben erfahrene ­Makler diesen praxisnahen Ausbildungsweg erarbeitet, der auch Ihnen die Chance eröffnet, diesen Beruf von Grund auf zu erlernen und in einer spannenden und wachsenden Branche Fuß zu fassen. Sie sind selbstständige/er UnternehmerIn und betreuen Ihr eigenes Expertengebiet.

    Was Sie mitbringen müssen:

    - Interesse an Immobilien und den Wunsch zur Selbständigkeit
    - Ehrgeiz und Engagement
    - Beraterpersönlichkeit mit Gespür für die Wünsche Ihrer Kunden
    - Sie schätzen den Umgang mit Kunden/Kundinnen.
    - Sie sind ein Naturtalent im Knüpfen von Kontakten und im Pflegen des Beziehungsnetzwerks.
    - Sie sind bereit, auch finanziell in Ihre Zukunft und Ausbildung zu investieren.

    Weitere Infos unter www.remax-exclusive.at!

    Michael Brugger akadem. Immobilienmanager www.remax-exclusive.at
     
     

    Von Rebellen & Viren: Marketing einmal anders

    Erfolgreiches Marketing mit kleinem Budget: Das ist wohl die Idealvorstellung jedes Jungunter­nehmers. Doch geht das überhaupt? Ja – und im Umfeld stetig steigender Internet- und Social Media-Nutzung einfacher denn je. Zwei gerne gebrauchte Schlagworte in diesem Zusammenhang lauten „Guerilla Marketing“ und „Virales Marketing“. In beiden Fällen geht es darum, den poten­ziellen Kunden zu begeistern, zu überraschen und vor allem miteinzubeziehen.

    Marketing aus dem „Untergrund“

    Guerilla Marketing setzt auf unkonventionelle Methoden, um mit geringem Mitteleinsatz größtmögliche Wirkung zu erzielen. Irritation ist ein wesentlicher Faktor der (durchaus auch klassischen) Werbe-Aktio­nen, diese muss allerdings auch aufgeklärt werden. Mobilität und Flexibilität – beides Kennzeichen der klassischen Guerillas im militärischen Sinne - sind wesentliche Faktoren der Aktivitäten. Im Guerilla Marketing muss jede Aktion eine einmalige sein, da ihre Wirkung sonst verpufft. Es gibt eine große Bandbreite an Beispielen: Eine außergewöhnliche Botschaft auf einem T-Shirt, effektvoll in der Öffentlichkeit in Szene gesetzt, oder unkonventionell gestaltete Plakate, die zur Interaktion an Ort und Stelle auffordern, sind nur einige davon.

    Verbreitung wie ein Virus

    Das Prinzip des Viralen Marketings ist Mundpropaganda. Man zielt darauf ab, dass sich geschickt in Umlauf gebrachte Werbebotschaften wie ein Virus von selbst verbreiten. Welches Medium benutzt wird, spielt dabei keine Rolle. Heutzutage ist beispielsweise YouTube eine beliebte Plattform, um witzige Werbespots von User zu User zu transportieren. Eine einfache Methode ist auch eine „tell a friend“-Funktion auf der Website, über die der Konsument das Angebot weiterempfiehlt. Klar muss bei derartigen Aktionen aber sein, dass man keine Kontrolle über die Verbreitung hat. Treffen sie aber den Nerv der Konsumenten, kann der Erfolg enorm sein.

    Bei allen ungewöhnlichen Marketing-Aktionen ist die Stimmigkeit wichtig: Setzen Sie diese nicht aus bloßem Selbstzweck, sondern achten Sie darauf, dass sie zu Ihrem Unternehmen passen. Ansonsten gilt: Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf!

    Weitere Informationen finden Sie unter www.riz.at

    Mag. Petra Patzelt www.riz.at


    Die Firma

    Was ist eine „Firma“? Im herkömmlichen Sprachgebrauch wird oftmals das Unternehmen selbst als Firma bezeichnet – etwa, ich habe bei der Firma xy eingekauft. Doch eigentlich ist die „Firma“ nach der gesetzlichen Definition des § 17 des Unternehmensgesetzbuchs lediglich „der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäft betreibt“. Wer muss und wer kann eine Firma haben? Was darf als Firma verwendet werden?

    Jeder Unternehmer, der im Firmenbuch eingetragen ist, muss eine Firma haben. Ein Einzelunternehmer muss nur dann ins Firmenbuch eingetragen werden, wenn bestimmte Größenkriterien überschritten werden. Anderenfalls kann er sich freiwillig eintragen lassen und hätte hierbei den Vorteil, dass insbesondere bei Verwendung einer Fantasiebezeichnung ein gewisser Schutz bestehen würde, da keine verwechselbar ähnliche Firma eingetragen werden darf.

    So genannte Unternehmen kraft Rechtsform (wie AG, GmbH, Genossenschaften u. a.) sowie auch die Personengesellschaften OG und KG müssen in das Firmenbuch eingetragen werden.

    Die gewählte Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein (Namensfunktion). Hierbei zulässig sind jedenfalls auch fremdsprachige Bezeichnungen oder die Kombination von Ziffern mit Buchstaben. Die Firma muss Unterscheidungskraft haben – eine „Bau GmbH“ als Firma wäre somit nicht zulässig. Auch darf eine Firma einer anderen nicht verwechselbar ähnlich sein.

    Eine Firma darf auch nicht wesentlich irreführend sein, das heißt, sie darf gemäß § 18 UGB „keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen“.

    Protokollierte Einzelunternehmer müssen ihrer Firma den Rechtsformzusatz „eingetragener Einzel­unternehmer“ oder abgekürzt „e. U.“ anfügen. Entsprechendes gilt auch für die Personengesellschaften (OH, KG) - Freiberufler können stattdessen den Rechtsformzusatz „Partnerschaft“ verwenden - GmbH, AG und Genossenschaft (e. Gen.). Das Wort „Privatstiftung“ hingegen muss immer ausgeschrieben werden.

    Wollen Sie ein Unternehmen gründen?
    Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne!

    Mag. Erich Allinger www.schober.at


    Herabsetzung der Steuervorauszahlungen

    Bis spätestens 30. September 2010 kann eine Herab­setzung der Steuervorauszahlungen beantragt werden.

    Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt auf Basis des letztveranlagten Jahres zuzüglich Erhöhungsprozentsätze (4 % bzw. 5 %) mit Bescheid vorgeschrieben.

    Der Gesetzgeber unterstellt demgemäß also immer steigende Ergebnisse. Dies entspricht nicht immer den Tatsachen. Ein begründeter Herabsetzungs­betrag hat im Regelfall auch Erfolg und schont damit Ihre Liquidität.
     
    Anspruchsverzinsung für 2009

    Mit 30. September 2010 beginnt für Nachzahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer für das Veranlagungsjahr 2009 der Verzinsungszeitraum zu laufen. Derzeit beträgt der Jahreszinssatz für Anspruchszinsen 2,38 %. Durch eine „Abschlags­zahlung“ kann der Zinsenlauf gestoppt werden.

    ACHTUNG: Die Zinsen sind ertragsteuerlich nicht absetzbar, Guthabenzinsen aber auch nicht steuerpflichtig.
    Optimieren Sie mit uns Ihre Steuer- und Zinsen­belastung.

    B&B auf Facebook und YouTube

    Wir wollen diese Möglichkeit nutzen, um Sie auf
    Facebook mit kurzen Nachrichten zu informieren und Sie über aktuelle Seminare am Laufenden zu halten.

    Und so funktioniert`s

    - Auf www.facebook.at mit Ihrer Mailadresse und einem Passwort einsteigen.
    - Über Ihr Profil geben Sie in der Suchspalte „Bollenberger & Bollenberger“ ein.
    - Und schon finden Sie die Menüpunkte für Veranstaltungen und Links, unter denen wir top-aktuelle Infos bieten.

    Auf YouTube finden Sie Mitschnitte und Interviews aus unseren Seminaren und anderen Events.

    Sie finden unseren Kanal auf www.youtube.com/bollenberger und schon hören und sehen Sie!

    Bis bald auf Facebook und YouTube!

    Margit Bollenberger-Klemm www.bollenberger.com

    Rubrik Business | Ausgabe 1009

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