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Darüber spricht der Markt!
Goldpreis steigt auf ein neues Rekordhoch
Kein Ende der Rallye beim Goldpreis in Sicht: Am 21. Juni markierte Gold ein neues Allzeithoch bei über 1.265 USD je Feinunze. Trotz dieser Rekordpreise bleibt das Interesse an Gold hoch – das Edelmetall profitiert von seinem Status als sicherer Hafen und dürfte stark nachgefragt bleiben, solange Investoren bezweifeln, dass die Schuldenkrise in Europa gelöst werden kann. Verschiedene Statistiken belegen das Bestreben der Anleger, ihre Portfolios mit Gold abzusichern. Neben den anhaltend hohen Zuflüssen der Gold-ETFs (Exchange Traded Funds; börsengehandelter Indexfonds) spiegelt sich dies auch in der Marktpositionierung der spekulativen Finanzanleger wider – sie erwarten unisono einen weiteren Anstieg.
Preistreibend wirkt auch die Tatsache, dass die russische Zentralbank im 1. Quartal 2010 26,6 Tonnen Gold gekauft und damit ihre Goldbestände auf knapp 670 Tonnen erhöht hat. Auch China hatte jüngst angekündigt, seine Währungsreserven diversifizieren zu wollen. Nach Angaben des World Gold Council hält China bis dato nur 1,6% seiner Reserven in Gold (im Gegensatz zu USA, das bei knapp 73% Goldanteil hält). Sollte China sein Vorhaben umsetzen, könnte dies einen neuerlichen Preisschub auslösen.
Auch die Charttechnik signalisiert ein prozyklisches Kaufsignal. Potenzial bietet sich – je nach Analyst – bis auf 1.338 bzw. 1.350 USD, wenn die Marke von 1.250 USD/Unze nachhaltig zum Schlusskurs überschritten werden kann.
Während Chartisten also eindeutig bullish sind, zeigt die jüngste Bloomberg-Umfrage unter Rohstoff-Spezialisten bis zum Jahresende 2010 einen Zielwert von 1.195 USD/Unze. Im Jahresdurchschnitt 2011 rechnen die Experten mit einem Wert von 1.150 USD/Unze
Dir. Mag. Reinhold Soleder, www.raiffeisen.at/wiener-neustadt
Bauführung
Auf einem Grundstück wird ein Bauwerk errichtet – wer ist Eigentümer des Bauwerks? Der Grundstückseigentümer? Der Bauführer? Dies hängt von mehreren Faktoren ab:
Wird auf eigenem Grund ein Bauwerk errichtet, so wird nach österreichischem Sachenrecht grundsätzlich das Gebäude ein so genannter unselbständiger Bestandteil der Liegenschaft – und somit der Grundeigentümer auch Eigentümer des Bauwerks.
Problematisch wird es dann, wenn auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk mit eigenen Materialien errichtet wird, wie es vor allem bei Bauten im Grenzbereich zweier Liegenschaften, aber auch im familiären Bereich vorkommen kann. Die rechtlichen Konsequenzen richten sich danach, ob der Bauführer mit Wissen und Willen des Grundeigentümers handelt bzw. ob der Bauführer „redlich“ ist, d.h. ob er entschuldbar über die Eigentumsverhältnisse irrt oder aus wahrscheinlichen Gründen annehmen kann, dass der Grundeigentümer mit der Bauführung einverstanden ist. So kann es sein, dass der Bauführer am betroffenen Grundstück außerbücherlich Eigentum erwirbt – eine im österreichischen Recht sehr seltene Durchbrechung des Eintragungsprinzips im Grundbuch.
Ist ein Grenzverlauf klar aus den bestehenden öffentlichen Aufzeichnungen zu entnehmen, kann es darüber kein Irren geben, da der Bauführer zu einer Einsichtnahme in öffentliche Bücher verpflichtet ist.
Bauen zum Beispiel Kinder auf dem Grund der Eltern mit der Zusage der Eltern, dass sie spätestens im Erbwege das Grundstück erhalten werden, so kann es bei einem Vereinbarungsbruch durch die Eltern – Weitergabe des Grundes an einen Dritten - dazu kommen, dass trotzdem die bauführenden Kinder zuvor bereits außerbücherlich Eigentum an der Liegenschaft erworben haben.
In einer solchen oder ähnlichen Konstellation ist es jedenfalls ratsam, sich vorab umfassend über die möglichen rechtlichen Konsequenzen einer solchen Bauführung zu erkundigen – Ihr Anwalt berät Sie gerne.
Mag. Erich Allinger, www.schober.at
Was Kinder in den Ferien verdienen dürfen
Bitte beachten Sie:
Wenn Kinder einen Ferialjob finden, kann dies zu finanziellen Einbußen führen.
Um die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht zu gefährden, darf das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Kindes ab 18 Jahren 9.000 Euro nicht überschreiten. Zu den Einkünften zählen sämtliche der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen sowie einkommensteuerfreie Bezüge und endbesteuerte Einkünfte bleiben außer Ansatz.
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
Einkommen für Zeiträume, in denen kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, werden auf die Grenze nicht angerechnet.
Einkommen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung werden ebenfalls nicht angerechnet. Ein zu hoher Verdienst muss dem Finanzamt gemeldet werden, sonst riskiert man zur Rückforderung auch noch eine Finanzstrafe! Bis zu einem monatlichen Bruttobezug von 366,33 Euro fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Für Jobs in Form von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen, bei denen vom Auftraggeber kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, muss ab einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Diese Verträge unterliegen der Umsatzsteuer (Regelfall 20%). Umsatzsteuerpflicht besteht ab einem Jahresumsatz von mehr als 36.000 Euro. Eine Umsatzsteuererklärung muss ab einem Jahresumsatz von mehr als 7.500 Euro (netto) abgegeben werden.
Margit Bollenberger-Klemm, www.bollenberger.com
Der Businessplan - die Visitenkarte des Unternehmens
Mit dem richtigen Geschäftskonzept wird Ihre Unternehmensgründung zur Erfolgsstory!
Die Erstellung eines Geschäftskonzepts geht Hand in Hand mit der konkreten Umsetzung der Unternehmensziele. Es gibt vor, welcher Weg in der zukünftigen Firma beschritten werden soll und hält die Geschäftsidee, Ziele, Maßnahmen und Planungen schriftlich fest. Wichtig ist es zudem, sich die Chronologie der Gründung zu überlegen, nämlich „Wann mache ich was?“.
Warum ein Businessplan?
Der Businessplan ist die Visitenkarte eines Unternehmens, vergleichbar mit dem Lebenslauf in einem Bewerbungsgespräch. Er ist ein Türöffner für
Gespräche mit Banken oder Förderstellen.
Die Beschreibung der Unternehmensidee und der Produkte oder Dienstleistungen, eine Analyse der Markt- und Konkurrenzsituation, Überlegungen zum Vertrieb und zur Werbung sowie eine entsprechende Planrechnung sollten Inhalt eines Businessplans sein. Hohe Bedeutung kommt aber auch der Person des Gründers zu: Ein guter Businessplan lässt erkennen, ob der angehende Unternehmer über ausreichendes fachliches Know-how verfügt und ob er sich auch zu 100 Prozent mit seiner Idee identifiziert.
Apropos Unternehmer: Beim Schreiben seines Geschäftskonzepts sollte man bedenken, dass man dies nicht ausschließlich für Dritte, sondern auch für sich selbst tut. Ein Businessplan ist für den Unternehmer ein wertvoller Handlungsleitfaden und ein strategisches Planungsinstrument für die künftige Unternehmensentwicklung – egal, wie lange das Unternehmen bereits am Markt ist. Daher ist es auch ratsam, seinen Businessplan immer wieder zu überarbeiten.
Lernen, wie man’s richtig macht
Wer Hilfe bei der Erstellung seines Businessplans benötigt, ist bei der niederösterreichischen Gründeragentur RIZ an der richtigen Stelle. In persönlichen Beratungsgesprächen oder im Seminar „Der
professionelle Businessplan“ bekommen Gründer und Jungunternehmer kostenlos Unterstützung.
Mag. Petra Patzelt, www.riz.at



